Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
- Wohngeld oder
- einen Kinderzuschlag
erhalten.
Der folgende Link führt Sie direkt zu den Seiten des Sozialamtes. Hier können Sie den Antrag herunterladen.
https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/Allgemeine+Sozialhilfe